Accessibility statement - NFDI4ING

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Konsortium NFDI4ING ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 des Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die vorliegende Webseite https://nfdi4ing.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden nicht barrierefreien Inhalte nur teilweise mit § 10 BGG NRW vereinbar. Wir arbeiten daran, unser Angebot in Zukunft barriereärmer zu gestalten.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Website ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar. Eine Version in deutscher Sprache ist geplant.
  • Versionen in Leichter Sprache sind nicht verfügbar.
  • Die Navigation über Tastatur gestaltet sich teils schwierig.
  • Kontrasterhöhung, abweichende Farbschemata und Anpassung der Schriftformatierung sind nicht als besondere Funktion auf der Seite selbst vorhanden.
  • Alternativtexte oder erklärende Text bei Bildern und Grafiken sind noch nicht überall eingepflegt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://nfdi4ing.de auffallen, oder Sie Fragen zu unserem Webangebot haben, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir freuen uns über Feedback über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail, Telefon oder Post an:

NFDI4ING Geschäftsstelle
RWTH Aachen
Templergraben 55
52062 Aachen
www.rwth-aachen.de

5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 BGG NRW beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Geschäftsstelle des Konsortiums NFDI4ING wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Geschäftsstelle nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 10d BGG NRW beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen Claudia Middendorf
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211-855-3008
Telefax: 0211-855-3037
E-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.